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Sure An-Nisāʾ — Ayah 23 (Deutsch) — Video

An-Nisāʾ • Ayah 23 von 176 • Deutsch


حُرِّمَتْ عَلَيْكُمْ أُمَّهَاتُكُمْ وَبَنَاتُكُمْ وَأَخَوَاتُكُمْ وَعَمَّاتُكُمْ وَخَالَاتُكُمْ وَبَنَاتُ الْأَخِ وَبَنَاتُ الْأُخْتِ وَأُمَّهَاتُكُمُ اللَّاتِي أَرْضَعْنَكُمْ وَأَخَوَاتُكُمْ مِنَ الرَّضَاعَةِ وَأُمَّهَاتُ نِسَائِكُمْ وَرَبَائِبُكُمُ اللَّاتِي فِي حُجُورِكُمْ مِنْ نِسَائِكُمُ اللَّاتِي دَخَلْتُمْ بِهِنَّ فَإِنْ لَمْ تَكُونُوا دَخَلْتُمْ بِهِنَّ فَلَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ وَحَلَائِلُ أَبْنَائِكُمُ الَّذِينَ مِنْ أَصْلَابِكُمْ وَأَنْ تَجْمَعُوا بَيْنَ الْأُخْتَيْنِ إِلَّا مَا قَدْ سَلَفَ ۗ إِنَّ اللَّهَ كَانَ غَفُورًا رَحِيمًا 23
Übersetzung:
Euch wurden für haram (zum Heiraten) erklärt: Eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Töchter des Bruders, die Töchter der Schwester, eure Ammen, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Ehefrauen, eure Stieftöchter, die in eurem Haushalt leben, die zu den Ehefrauen gehören, mit denen ihr bereits intim wart, und wenn ihr mit ihnen noch nicht intim wart, dann ist es für euch keine Verfehlung, (diese Stieftöchter zu heiraten), und die Ehefrauen eurer leiblichen Söhne, und daß ihr zwei Schwestern gleichzeitig heiratet, es sei denn, was bereits geschehen ist. Gewiß, ALLAH bleibt immer allvergebend, allgnädig. An-Nisāʾ 4:23
Tafsir:
"Mutter" schließt Großmutter (väterlicher- oder mütterlicherseits), Urgroßmutter usw. ein. "Tochter" schließt Enkeltochter (von Sohn oder Tochter), Urenkeltochter usw. ein. "Schwester" bezieht sich auf Vollschwester und Halbschwester. "Vaters Schwester" schließt auch die Schwester des Großvaters usw. und "Mutters Schwester" schließt Schwester der Großmutter usw. mit ein. Milchverwandschaft spielt im islamischen Recht eine wichtige Rolle und zählt wie Blutsverwandschaft. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass nicht nur die Stillammen und Milchschwestern, sondern auch die Schwestern der Stillammen usw. zu den verbotenen Verwandschaftsgraden zu zählen sind. "Stieftöchter, die in eurem Schutze" gehören auch zum Verbotskreis. Söhne schließt Enkel ein, aber nicht Adoptivsöhne (im Islam verboten) oder Personen, die wie solche behandelt werden. Das Verbot, zwei Schwestern gleichzeitig zu heiraten, bezieht sich auch auf Tante und Nichte gleichzeitig. aber nicht auf die Schwester einer verstorbenen Ehefrau. (vgl. oben An-Nisāʾ 4:22 und Anmerkung dazu). Sobald jedoch ein mit zwei Schwestern verheirateter Mann den Islam annimmt. soll er sich von einer der beiden trennen. (ÜB)
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