Sure Hūd (Hud — هود) (Ayah 106)

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11 Hūd(هود), Ayah 106

فَأَمَّا الَّذِينَ شَقُوا فَفِي النَّارِ لَهُمْ فِيهَا زَفِيرٌ وَشَهِيقٌ 106 ١٠٦

Also hinsichtlich derjenigen, die voller Kummer sind, diese sind im Feuer, darin stöhnen sie und atmen schwer wieder ein. (106)

Tafsir
"... solange die Himmel und die Erde dauern: Es sind die Himmel und die Erde des Jenseits gemeint; denn diese währen immer und sind auf ewig erschaffen. Dass das Jenseits Himmel und Erde besitzt, erweisen die Worte Allāhs in Ibrāhīm 14:48 (vgl. dazu Az-Zumar 39:74 ). Da es nämlich für die Insassen des Jenseits unerläßlich ist, dass etwas sie trägt und etwas sie beschirmt, muss es dort entweder einen Himmel geben, den Allāh erschafft, oder es muss sie der Thron Allāhs beschirmen. Alles, was einen beschirmt, ist indessen eine Art Himmel. Ibn ‘Abbās berichtete: ”Jedes Paradies hat seinen Himmel und seine Erde.“ (ÜB) Es handelt sich hier um einen Ausdruck zur Bekräftigung und zur Verneinung des Endens. So sagen die Araber: "Solange es ein Blöken gibt", "Solange der Berg Ṯabīr steht", "Solange ein Stern leuchtet" und dergleichen Bekräftigungsformeln mehr. Man kann nun fragen: Worin liegt der Sinn der Ausnahme wie sie in Allāhs Wort "... es sei denn, dein Herr will es anders" gegeben ist? Es steht doch fest, dass die Insassen des Paradieses und die des Höllenfeuers ohne Ausnahme ewig dort bleiben werden. Darauf kann gesagt werden: Die Ausnahme bezieht sich auf das ewige Verweilen in der Strafe durch das Feuer und das ewige Verweilen in der Wohltat des Paradiesgartens. Die Insassen des Höllenfeuers verweilen nämlich nicht immer in der Strafe durch das Feuer allein, vielmehr werden sie auch durch strengen Frost und auf andere Weise bestraft, besonders auch durch eine Strafe, die noch stärker als alle diese Arten ist, nämlich dadurch, dass Allāh (t) ihnen grollt, sie von Sich weist und sie als verächtlich hinstellt. Ebenso haben die Insassen des Paradieses neben dem Paradiesgarten etwas, das gewichtiger ist als dieser und sie stärker berührt, nämlich das Wohlgefallen, das Allāh an ihnen hat. (vgl. dazu At-Tawba 9:72 ). Sie erhalten also neben dem Lohn durch das Paradies noch eine huldvolle Gabe Allāhs, deren Beschaffenheit allerdings niemand außer Ihm kennt. Den Beweis dafür bildet Allāhs Wort "... eine Gabe, die nicht unterbrochen wird" (Vers 108 der vorliegenden Sura). Der Sinn von Allāhs Wort "... dein Herr tut, was Er will", welches als Gegenstück zu dem soeben behandelten Wort steht, ist folgender: Er erteilt den Insassen des Höllenfeuers als Strafe, was Er will, genau wie er den Insassen des Paradieses Seine Gabe unablässig gewährt. Das beachte man wohl; denn im Qur’ān legt ein Teil den anderen aus. (Zam, Gät) (vgl. dazu Al-Anʿām 6:128 ; Ibrāhīm 14:43 ; Ṭā-Hā 20: 105 106 107; Ghāfir 40:12 ; Al-Mulk 67:7 ).

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