Sure An-Naḥl (Die Biene — النحل) (Ayah 115)

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16 An-Naḥl(النحل), Ayah 115

إِنَّمَا حَرَّمَ عَلَيْكُمُ الْمَيْتَةَ وَالدَّمَ وَلَحْمَ الْخِنْزِيرِ وَمَا أُهِلَّ لِغَيْرِ اللَّهِ بِهِ ۖ فَمَنِ اضْطُرَّ غَيْرَ بَاغٍ وَلَا عَادٍ فَإِنَّ اللَّهَ غَفُورٌ رَحِيمٌ 115 ١١٥

Für haram wurde euch nur erklärt: das Verendete, das Blut, das Schweinefleisch und das, welches für Anderes als ALLAH geschächtet wurde. Wer jedoch in Not geriet, ohne dass er übertritt oder übertreibt, dann ist ALLAH gewiss allvergebend, allgnädig. (115)

Tafsir
Diese Verse wurden offenbart, als die siebenjährige Hungersnot vorüber war (vgl. oben An-Naḥl 16: 112 113 und die Anmerkung dazu). Wer nunmehr an Allāh (t) glaubt, der soll die Gebote achten und essen, was erlaubt ist. Diese Verse sind fast identisch mit den Speisevorschriften in der2. Sura. Die Gläubigen dürfen nicht nach Lust und Laune verbieten und erlauben; denn niemand außer Allāh (t) hat dieses Recht (vgl. zu diesem Thema den Titel: "Der Muslim lebt nicht vom Brot allein", Islamische Bibliothek; ferner Al-Baqara 2: 169 170 171 172 173; Al-Māʾida 5: 4 5; Al-Anʿām 6:121 , Al-Anʿām 6: 138 139 140 141 142 143 144 145 146 und die Anmerkung dazu).

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