Sure Al-Isrāʾ (Die Nachtreise — الإسراء) (Ayah 15)

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17 Al-Isrāʾ(الإسراء), Ayah 15

مَنِ اهْتَدَىٰ فَإِنَّمَا يَهْتَدِي لِنَفْسِهِ ۖ وَمَنْ ضَلَّ فَإِنَّمَا يَضِلُّ عَلَيْهَا ۚ وَلَا تَزِرُ وَازِرَةٌ وِزْرَ أُخْرَىٰ ۗ وَمَا كُنَّا مُعَذِّبِينَ حَتَّىٰ نَبْعَثَ رَسُولًا 15 ١٥

Wer Rechtleitung findet, der findet für sich selbst Rechtleitung, und wer irregeht, der geht ausschließlich gegen sich selbst irre. Und keine verfehlende Seele trägt die Verfehlung einer anderen. Und WIR werden niemals peinigen, bis WIR einen Gesandten entsandt haben. (15)

Tafsir
Das heißt: Ein jeder trägt eine Last; doch trägt er nur seine eigene und nicht die eines anderen. "Und Wir bestrafen nie, ohne zuvor einen Gesandten geschickt zu haben": Es gibt bei Uns keinen Grundsatz, nach dem die Weisheit es erfordert, dass Wir Leute bestrafen, es sei denn, nachdem Wir ihnen einen Gesandten geschickt haben, so dass Wir ihnen das Beweismittel zum Glauben aufgenötigt haben. Man kann nun sagen: Das Beweismittel nötigte sie doch schon, bevor die Gesandten geschickt wurden; denn sie hatten ja die Beweise der Vernunft (‘Aql), durch welche Allāh Wissen verleiht. Die Leute aber haben die geistige Betrachtung vernachlässigt, obwohl sie dazu befähigt waren. Also müssen sie bestraft werden, weil sie die Betrachtung dessen, was ihnen durch die Vernunft gegeben ist, vernachlässigt haben und daher ungläubig waren. Sie müssen nicht etwa deshalb bestraft werden, weil sie die offenbarten Gesetze außeracht gelassen haben, zu denen es ohne Allāhs Beistand keinen Zugang gibt und die man erst dann richtig befolgen kann, wenn man den Glauben gewonnen hat. Darauf kann erwidert werden: Das Schicken von Gesandten gehört zu dem, was zur Betrachtung anregt und vor dem Schlummern in Nachlässigkeit warnt. Man soll nämlich nicht sagen können: "Wir waren nachlässig. Hättest du uns doch einen Gesandten geschickt, der uns zur Betrachtung der Vernunftbeweise angeregt hätte!" (Zam, Gät) (vgl. Al-Anʿām 6: 131 132, 164; Yūnus 10:108 ; Al-Qaṣaṣ 28:59 ; Fāṭir 35:18 ; Az-Zumar 39:7 ; An-Nadschm 53:38 und die Anmerkung dazu).

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