Sure Al-Isrāʾ (Die Nachtreise — الإسراء) (Ayah 58)

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17 Al-Isrāʾ(الإسراء), Ayah 58

وَإِنْ مِنْ قَرْيَةٍ إِلَّا نَحْنُ مُهْلِكُوهَا قَبْلَ يَوْمِ الْقِيَامَةِ أَوْ مُعَذِّبُوهَا عَذَابًا شَدِيدًا ۚ كَانَ ذَٰلِكَ فِي الْكِتَابِ مَسْطُورًا 58 ٥٨

Und es gibt keine Ortschaft, ohne dass WIR sie vor dem Tag der Auferstehung zugrunde richten werden oder dass WIR sie einer harten Peinigung unterziehen werden. Dies ist in der Schrift längst niedergeschrieben. (58)

Tafsir
Dieser Vers kommentiert den letzten Satz im vorigen Vers. Damit sind die Wohngebiete mit samt ihren Bewohnern gemeint. Nach dem göttlichen Beschluss in diesem Vers werden all diejenigen Städte, die frevelhaft sind, ihre Strafe vor dem Weltuntergang kosten.

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