Sure Al-Baqara (Die Kuh — البقرة) (Ayah 182)

Verwenden Sie das untenstehende Suchwerkzeug, um einen oder mehrere ausgewählte Ayahs aus einer bestimmten Sure anzuzeigen, zusammen mit der Übersetzung in Ihrer gewählten Sprache.




2 Al-Baqara(البقرة), Ayah 182

فَمَنْ خَافَ مِنْ مُوصٍ جَنَفًا أَوْ إِثْمًا فَأَصْلَحَ بَيْنَهُمْ فَلَا إِثْمَ عَلَيْهِ ۚ إِنَّ اللَّهَ غَفُورٌ رَحِيمٌ 182 ١٨٢

Also wer vom Testator fahrlässige oder vorsätzliche Verfehlung fürchtete, dann unter ihnen (den Erben) dies verbessert, so trifft ihn keine Verfehlung. Gewiss, ALLAH ist allvergebend, allgnädig. (182)

Tafsir
Die Ermahnung des Erblassers, um eine rechtmäßige Behandlung zu begehen ist ein Gebot des Islam. Zeugen und Schreiber des Testaments können nach diesem Vers den Erblasser ermahnen, Allāh (t) zu fürchten und etwa sein ungerechtes Testament zu ändern; oder sie können nach seinem Ableben die betroffenen Parteien zusammenrufen und vor ihnen ihre diesbezügliche Zeugenaussage sprechen. In diesem Fall trifft sie keine Schuld. Der vom Erblasser erklärte letzte Wille ist jedoch zulässig, wenn er einen Erbanteil anderen, die nicht erbberechtigt sind, wie zum Beispiel Arme, Waisenkinder usw. vermachtet; denn nach der Sunna und Meinung der Gelehrten ist er berechtigt, dies mit naximal einem Drittel seines Vermögens zu tun (vgl. dazu An-Nisāʾ 4:11 ff.).

Alternativ können Sie die nachstehende intelligente Suchfunktion verwenden