Sure Al-Baqara (Die Kuh — البقرة) (Ayah 188)

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2 Al-Baqara(البقرة), Ayah 188

وَلَا تَأْكُلُوا أَمْوَالَكُمْ بَيْنَكُمْ بِالْبَاطِلِ وَتُدْلُوا بِهَا إِلَى الْحُكَّامِ لِتَأْكُلُوا فَرِيقًا مِنْ أَمْوَالِ النَّاسِ بِالْإِثْمِ وَأَنْتُمْ تَعْلَمُونَ 188 ١٨٨

Und eignet euch euer zwischen einander (vorhandenes) Vermögen nicht durch das als nichtig Erklärte an und bringt dieses nicht vor den Richtenden, um euch damit einen Teil des Vermögens von Leuten durch Sündhaftes anzueignen, während ihr es wisst. (188)

Tafsir
Nach dem Gebot des Fastens werden hier und im darauf folgenden Vers andere Gesetze, Gebote und Lehren zum Heil der Menschheit verkündet. Primär handelt es sich um die Macht des Vermögens bzw. des Geldes im Verständnis der Marktwirtschaft, weil dies eine herrschaftliche Rolle unter den Menschen spielt. Während die ganze Schöpfung Allāh (t) gehört, ist dennoch hier die Rede von "euer Vermögen" und "Vermögen der Menschen", um die Verfügbarkeit des Menschen über einen Teil der Güter im Reich Allāhs durch Seine Ermächtigung zum Ausdruck zu bringen. Es handelt sich um den Befehl "verschlingt nicht"; dieser bedeutet, wenn man sein Vermögen dazu verwendet, andere - etwa Beamte oder Behörden - zu bestechen, um sich unter dem Deckmantel der Rechtmäßigkeit materielle Vorteile zu verschaffen.

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