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Für euch ist es keine Verfehlung, dass ihr nach Gunst von eurem HERRN strebt. Und wenn ihr Ifada von ´Arafat macht, dann gedenkt ALLAHs bei Almasch´arilharam. Und gedenkt Seiner, wie ER euch rechtleitete, und ihr wart vorher gewiss von den Abirrenden. (198)
Tafsir
Es wird bei Al-Buḫāryy berichtet, dass die Muslime Bedenken hatten, Handel und Geschäfte während der Pilgerfahrt zu betreiben. Sie wollten dafür sorgen, dass ihre Aufrichtigkeit, reinen Absichten und die Richtigkeit ihrer Pilgerfahrtpflicht makellos bleiben. Darauf wurde der Qur’ān-Vers offenbart. Die Versammlung aller Pilger in ‘Arafāt, östlich von Makka, am 9. Ḏu-l-Ḥiǧǧa stellt den Höhepunkt der Pilgerfahrt dar. Die Gläubigen stehen dort von Mittag bis zum Sonnenuntergang, um Allāh (t) zu gedenken. Das Stehen am ‘Arafāt ist eine Vorbedingung für die Gültigkeit der Pilgerfahrt. Al-Maš‘ari-l-ḥarām befindet sich auf dem Gebiet von Al-Muzdalifa zwischen ‘Arafāt und Minā (vgl. die beiden Titel: "Lexikon der Pilgerfahrt" und "Labbaik - Bittgebete für Makka und Al-Madīna", Islamische Bibliothek).
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