Sure Al-Baqara (Die Kuh — البقرة) (Ayah 228)

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2 Al-Baqara(البقرة), Ayah 228

وَالْمُطَلَّقَاتُ يَتَرَبَّصْنَ بِأَنْفُسِهِنَّ ثَلَاثَةَ قُرُوءٍ ۚ وَلَا يَحِلُّ لَهُنَّ أَنْ يَكْتُمْنَ مَا خَلَقَ اللَّهُ فِي أَرْحَامِهِنَّ إِنْ كُنَّ يُؤْمِنَّ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ ۚ وَبُعُولَتُهُنَّ أَحَقُّ بِرَدِّهِنَّ فِي ذَٰلِكَ إِنْ أَرَادُوا إِصْلَاحًا ۚ وَلَهُنَّ مِثْلُ الَّذِي عَلَيْهِنَّ بِالْمَعْرُوفِ ۚ وَلِلرِّجَالِ عَلَيْهِنَّ دَرَجَةٌ ۗ وَاللَّهُ عَزِيزٌ حَكِيمٌ 228 ٢٢٨

Und die talaq-geschiedenen Frauen warten mit sich drei Quru ab. Und es ist nicht halal für sie zu verschweigen, was ALLAH in ihren Gebärmuttern erschuf, sollten sie den Iman an ALLAH und den Jüngsten Tag verinnerlicht haben. Und ihre Ehemänner haben das Vorrecht, die Talaq-Scheidung von ihnen (während der Wartezeit) rückgängig zu machen, wenn sie Aussöhnung wünschen. Und ihnen (den Ehefrauen) steht (den Ehemännern gegenüber) Gleiches zu, wie es ihnen obliegt nach dem Gebilligten, und den Ehemännern steht ihnen gegenüber eine Zusätzliche zu. Und ALLAH ist allwürdig, allweise. (228)

Tafsir
Diese Wartezeit nach der Scheidung ist für Frauen vorgeschrieben, damit eindeutig festgestellt werden kann, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Bei jungen Frauen beträgt sie drei Monatsperioden, bei älteren Frauen, die keine Regel mehr haben, drei Kalendermonate, während es bei Gattinnen, mit denen die eheliche Beziehung noch nicht vollzogen wurde, keine Wartezeit gibt. Im Fall der Schwangerschaft verlängert sich die Wartezeit bis nach der Entbindung. Mit abwarten ist gemeint, bevor sie eine Ehe eingehen. Die Wartezeit ist einerseits da, um eine eventuelle Schwangerschaft feststellen zu können, andererseits ist es eine angemessene Zeit, in der sich die Ehepartner über ihre Gefühle füreinander klar werden können. Die geschiedenen Frauen haben die Pflicht, die Wartezeit einzuhalten und nicht zu verbergen, was Allāh (t) in ihren Schößen erschaffen hat. Der Mann dagegen hat die Pflicht, auf jeden Fall in der Wartezeit für den Unterhalt seiner Frau zu sorgen (vgl. An-Nisāʾ 4:34 ). Hat er dann schließlich die Absicht, in die Ehe zurückzukehren, so darf dies nur mit dem festen Vorsatz geschehen, die Ehe gut weiterzuführen. Im Islam gehen die Bestrebungen dahin, den Ehestand so lang wie irgend möglich zu erhalten, insbesondere wenn Kinder vorhanden sind. (ÜB)

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