Sure Al-Baqara (Die Kuh — البقرة) (Ayah 270)

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2 Al-Baqara(البقرة), Ayah 270

وَمَا أَنْفَقْتُمْ مِنْ نَفَقَةٍ أَوْ نَذَرْتُمْ مِنْ نَذْرٍ فَإِنَّ اللَّهَ يَعْلَمُهُ ۗ وَمَا لِلظَّالِمِينَ مِنْ أَنْصَارٍ 270 ٢٧٠

Und was ihr an Spende gebt oder euch an Gelübde auferlegt, gewiss ALLAH kennt es. Und für die Unrecht-Begehenden gibt es keine Beistehenden. (270)

Tafsir
Spenden und Gelöbnisse können nur gegenüber Allāh (t) abgeleistet und eingehalten werden. Tut man dies einem anderen gegenüber, so begeht man Beigesellung bzw. Götzendienerei, wie dies der Fall war mit den heidnischen Bräuchen in der Zeit der Ǧāhiliyya vor dem Islam.

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