Sure Ṭā-Hā (Ta-Ha — طه) (Ayah 109)

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20 Ṭā-Hā(طه), Ayah 109

يَوْمَئِذٍ لَا تَنْفَعُ الشَّفَاعَةُ إِلَّا مَنْ أَذِنَ لَهُ الرَّحْمَٰنُ وَرَضِيَ لَهُ قَوْلًا 109 ١٠٩

An diesem Tag nützt keine Fürsprache, außer (der Fürsprache) desjenigen, dem Der Allgnade Erweisende die Zustimmung gab und von ihm das Gesagte annahm. (109)

Tafsir
Zu diesen Versen vgl. Al-Baqara 2:255 ; Āl Imrān 3:27 ; Al-Anʿām 6:31 ; Yūnus 10:3 ; An-Naḥl 16: 96 97; Maryam 19:87 ; Al-Anbiyāʾ 21:28 ; Az-Zumar 39:10 ; An-Nadschm 53:26 ;An-Nabaʾ 78:38 und die Anmerkung dazu. In den letzten beiden Versen dieses Abschnitts wird die bekannte Parallelität des Qur’ān zwischen Bestrafung und Belohnung dargelegt.

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