Sure Al-Ḥadsch (Die Wallfahrt — الحج) (Ayah 56)

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22 Al-Ḥadsch(الحج), Ayah 56

الْمُلْكُ يَوْمَئِذٍ لِلَّهِ يَحْكُمُ بَيْنَهُمْ ۚ فَالَّذِينَ آمَنُوا وَعَمِلُوا الصَّالِحَاتِ فِي جَنَّاتِ النَّعِيمِ 56 ٥٦

Die Herrschaft an diesem Tag gehört ALLAH, ER richtet zwischen ihnen. So sind diejenigen, die den Iman verinnerlicht und gottgefällig Gutes getan haben, in den Dschannat des Wohlergehens. (56)

Tafsir
Wenn die Stunde unerwartet über sie hereinbricht, dann ist es zu spät für Reue und Umkehr. "Das Königreich wird an jenem Tage Allāh gehören" bedeutet, dass es gegen die Herrschaft Allāhs keine Widersacher von den Herrschern, Machthabern und anderen Königen dieser Erde geben wird. Und darüber hinaus wird Allāh (t) Selbst ihr Richter sein, gegen Dessen Richterspruch es wiederum keine Berufungsinstanz geben wird. Die Gläubigen bekommen ihren Lohn, das Paradies der Glückseligkeit, und die Ungläubigen haben für ihre, Allāh missfälligen Taten, die schmachvolle Strafe des Höllenfeuers (vgl. Al-Aʿrāf 7:62 ff.; Āl Imrān 3: 26 27; Ṭā-Hā 20:114 und die Anmerkung dazu).

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