Sure An-Nūr (Das Licht — النور) (Ayah 38)

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24 An-Nūr(النور), Ayah 38

لِيَجْزِيَهُمُ اللَّهُ أَحْسَنَ مَا عَمِلُوا وَيَزِيدَهُمْ مِنْ فَضْلِهِ ۗ وَاللَّهُ يَرْزُقُ مَنْ يَشَاءُ بِغَيْرِ حِسَابٍ 38 ٣٨

ALLAH wird ihnen gewiss vergelten Besseres als das, wie sie handelten, und wird ihnen noch mehr von Seiner Gunst geben. Und ALLAH gewährt Rizq, wem ER will, ohne Berechnung. (38)

Tafsir
Die Moscheen zum Gebet aufzusuchen, ist eine alleinige Pflicht der Männer. Den Frauen ist der Besuch der Moscheen und die Teilnahme an den Gebeten zwar erlaubt, aber für sie besteht keine Pflicht dazu, weder für das Freitagsgebet noch für das Gemeinschaftsgebet. Deshalb werden hier nur "Männer" erwähnt, die sich vielleicht gerade auf dem Markt befänden und den Gebetsruf aus der Moschee hörten, während sie mit ihrer Ware und Handelsgeschäften vertieft wären. Die Verrichtung des Gebets und die Entrichtung der Zakāh sind zwei Gebote des Qur’ān, die überwiegend zusammen erwähnt werden. (vgl. Al-Baqara 2:43 und die Anmerkung dazu).

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