Sure Al-Qaṣaṣ (Die Geschichten — القصص) (Ayah 84)

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28 Al-Qaṣaṣ(القصص), Ayah 84

مَنْ جَاءَ بِالْحَسَنَةِ فَلَهُ خَيْرٌ مِنْهَا ۖ وَمَنْ جَاءَ بِالسَّيِّئَةِ فَلَا يُجْزَى الَّذِينَ عَمِلُوا السَّيِّئَاتِ إِلَّا مَا كَانُوا يَعْمَلُونَ 84 ٨٤

Wer mit der gottgefälligen guten Tat kommt, für den ist Besseres als diese bestimmt. Doch wer mit der gottmissfälligen Tat kommt, so wird denjenigen, welche die gottmissfälligen Taten begingen, nichts außer dem vergolten, was sie zu tun pflegten. (84)

Tafsir
Wenn Korah im irdischen Leben keinen dauerhaften Anteil am göttlichen Segen haben konnte, so wird er überhaupt keinen Anteil haben in der Wohnstatt im Jenseits; denn diese ist nur für diejenigen vorbehalten, die weder Selbsterhöhung auf Erden noch irgendein anderes Verderbnis begehren. Selbsterhöhung ist der Ergebung in Allāhs Willen (Islam) entgegengesetzt. Unser Prophet (a.s.s.) hat gesagt: ”Mir wurde offenbart, euch (Muslime) zur Bescheidenheit aufzurufen. So darf keiner von euch, sich über den anderen erheben, oder den anderen unterdrücken.“ Und ein Mann hat den Propheten (a.s.s.) gefragt: ”O Gesandter Allāhs, ich trage gern schöne Gewänder und Schuhe. Gehört dies auch zur Selbsterhöhung?“ Der Prophet antwortete: ”Nein! Allāh ist schön und liebt alles Schöne.“ (ÜB) Bei der Belohnung ist die Barmherzigkeit maßgebend, indem eine gute Tat vielfach belohnt wird; bei der Bestrafung dagegen herrscht Gerechtigkeit, indem eine üble Tat im gleichen Maß vergolten wird. Böses kann im Falle der Umkehr vergeben werden, wird jedoch auf keinen Fall strenger bestraft als es die Gerechtigkeit erfordert. (vgl. Al-Anʿām 6:160 ; An-Naml 27: 87 88 89 90 und die Anmerkung dazu).

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