Sure Āl Imrān (Die Familie Imrans — آل عمران) (Ayah 159)

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3 Āl Imrān(آل عمران), Ayah 159

فَبِمَا رَحْمَةٍ مِنَ اللَّهِ لِنْتَ لَهُمْ ۖ وَلَوْ كُنْتَ فَظًّا غَلِيظَ الْقَلْبِ لَانْفَضُّوا مِنْ حَوْلِكَ ۖ فَاعْفُ عَنْهُمْ وَاسْتَغْفِرْ لَهُمْ وَشَاوِرْهُمْ فِي الْأَمْرِ ۖ فَإِذَا عَزَمْتَ فَتَوَكَّلْ عَلَى اللَّهِ ۚ إِنَّ اللَّهَ يُحِبُّ الْمُتَوَكِّلِينَ 159 ١٥٩

Und (nur) aufgrund der Gnade von ALLAH warst du ihnen gegenüber sanftmütig. Doch wärest du barsch, hartherzig gewesen, hätten sie dich gewiss verlassen. So verzeih ihnen, bitte um Vergebung für sie und berate dich mit ihnen über die ganze Angelegenheit. Und solltest du dich dann entschieden haben, so übe Tawakkul ALLAH gegenüber. Gewiss, ALLAH liebt die Tawakkul-Übenden. (159)

Tafsir
Der Ausdruck "...und ziehe sie in der Sache zu Rate" bestimmt sowohl die Beziehung zwischen Staatsoberhaupt und Bürgern als auch die Form des Regierens. Wenn dieses Gebot in erster Linie dem Propheten (a.s.s.) galt, so gilt es weiterhin für alle Muslime zu allen Orten und Zeiten. Trotz Anhören der Ratschläge hat der Regierende im islamischen Recht die Wahl, diese anzunehmen oder abzulehnen.

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