Sure Āl Imrān (Die Familie Imrans — آل عمران) (Ayah 161)

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3 Āl Imrān(آل عمران), Ayah 161

وَمَا كَانَ لِنَبِيٍّ أَنْ يَغُلَّ ۚ وَمَنْ يَغْلُلْ يَأْتِ بِمَا غَلَّ يَوْمَ الْقِيَامَةِ ۚ ثُمَّ تُوَفَّىٰ كُلُّ نَفْسٍ مَا كَسَبَتْ وَهُمْ لَا يُظْلَمُونَ 161 ١٦١

Es gebührt keinem Propheten, dass er jemals etwas (von den Beutegütern) unterschlägt. Und wer etwas unterschlägt, der kommt am Tag der Auferstehung mit dem, was er unterschlagen hat, dann wird jeder Seele das vergolten, was sie sich erworben hat, und ihnen wird kein Unrecht zugefügt. (161)

Tafsir
Nach der Schlacht von Uḥud verbreiteten die Heuchler Zweifel unter den Reihen der Kämpfer bezüglich der Beuteverteilung, um Misstrauen in ihre Herzen zu erwecken. Die qur’ānische Aussage hat ihre Wirkung bei der Erziehung der islamischen Gemeinschaft so erreicht, dass eine derartige Tat nicht vorkam und das Vertrauen zwischen dem Propheten (a.s.s.) und seiner Anhängern unerschütterlich wurde.

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