Sure Āl Imrān (Die Familie Imrans — آل عمران) (Ayah 57)

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3 Āl Imrān(آل عمران), Ayah 57

وَأَمَّا الَّذِينَ آمَنُوا وَعَمِلُوا الصَّالِحَاتِ فَيُوَفِّيهِمْ أُجُورَهُمْ ۗ وَاللَّهُ لَا يُحِبُّ الظَّالِمِينَ 57 ٥٧

Und hinsichtlich derjenigen, die den Iman verinnerlicht und gottgefällig Gutes getan haben, diesen gewährt ER ihre Belohnungen voll. Und ALLAH liebt nicht die Unrecht-Begehenden. (57)

Tafsir
Wenn die Bestrafung der Ungläubigen in Āl Imrān 3:56 angedroht wird, so gehört die Belohnung derjenigen, die glauben und gute Werke tun, zur göttlichen Gerechtigkeit. In diesem Vers handelt es sich um die bekannte Parallelität des Qur’ān. D.h., dass jedes Mal, wenn Allāh (t) von der Belohnung der rechtschaffenen Diener im Paradies spricht (vgl. Ṣād 38: 49 50 51 52 53 54), berichtet Er von der Bestrafung der Ungläubigen, und zwar aus dem Prinzip der Barmherzigkeit und der Gerechtigkeit zugleich, weil die Botschaft stets diese zwei Eigenschaft hat: Als frohe Botschaft und als Warnung.

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