Sure Āl Imrān (Die Familie Imrans — آل عمران) (Ayah 77)

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3 Āl Imrān(آل عمران), Ayah 77

إِنَّ الَّذِينَ يَشْتَرُونَ بِعَهْدِ اللَّهِ وَأَيْمَانِهِمْ ثَمَنًا قَلِيلًا أُولَٰئِكَ لَا خَلَاقَ لَهُمْ فِي الْآخِرَةِ وَلَا يُكَلِّمُهُمُ اللَّهُ وَلَا يَنْظُرُ إِلَيْهِمْ يَوْمَ الْقِيَامَةِ وَلَا يُزَكِّيهِمْ وَلَهُمْ عَذَابٌ أَلِيمٌ 77 ٧٧

Gewiß, diejenigen, die gegen das von ALLAH Auferlegte und gegen ihre Eide Minderwertiges eintauschen, diese haben keinen Anteil am Jenseits und ALLAH wird zu ihnen nicht sprechen, ihnen am Tag der Auferstehung keine Gnade erweisen und sie nicht läutern. Und für sie ist qualvolle Peinigung bestimmt. (77)

Tafsir
Ṯābit Ibn Aḍ-Ḍaḥḥāk berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Wer immer in einer Form eines anderen Glaubens als des Islam schwört, der ist bei dem, was er spricht. Und kein Mensch vermag ein Gelöbnis zur Weihgabe einer Sache versprechen, die er nicht besitzt. Und wer mit einem Gegenstand Selbstmord begeht, mit dem wird er am Tage der Auferstehung gepeinigt werden. Und wer einen Gläubigen verflucht, der handelt genauso, als ob er ihn getötet hätte, und wer dem anderen den Unglauben (arab.: Kufr) vorwirft, der handelt auch so, als ob er ihn getötet hätte.“ (Bu)

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