Sure Al-Aḥzāb (Die Gruppen — الأحزاب) (Ayah 38)

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33 Al-Aḥzāb(الأحزاب), Ayah 38

مَا كَانَ عَلَى النَّبِيِّ مِنْ حَرَجٍ فِيمَا فَرَضَ اللَّهُ لَهُ ۖ سُنَّةَ اللَّهِ فِي الَّذِينَ خَلَوْا مِنْ قَبْلُ ۚ وَكَانَ أَمْرُ اللَّهِ قَدَرًا مَقْدُورًا 38 ٣٨

Keineswegs ist es für den Propheten eine Unannehmlichkeit in dem, was ALLAH ihm auferlegte. Dies ist ALLAHs Handlungsweise mit denjenigen, die vorher vergingen. Und ALLAHs Bestimmung ist eine festgelegte Bestimmung. (38)

Tafsir
Damit wird verdeutlicht, dass eine solche Ehe für andere Muslime erlaubt ist. Für den Propheten war es jedoch in diesem Falle eine Pflicht. Gemeint sind die Propheten, die Muḥammad (a.s.s.) vorausgegangen waren und bei denen allen wie bei ihm die persönlichen Wünsche in Einklang mit der Bereitschaft standen, sich Allāh (t) hinzugeben.

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