Sure Al-Aḥzāb (Die Gruppen — الأحزاب) (Ayah 53)

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33 Al-Aḥzāb(الأحزاب), Ayah 53

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لَا تَدْخُلُوا بُيُوتَ النَّبِيِّ إِلَّا أَنْ يُؤْذَنَ لَكُمْ إِلَىٰ طَعَامٍ غَيْرَ نَاظِرِينَ إِنَاهُ وَلَٰكِنْ إِذَا دُعِيتُمْ فَادْخُلُوا فَإِذَا طَعِمْتُمْ فَانْتَشِرُوا وَلَا مُسْتَأْنِسِينَ لِحَدِيثٍ ۚ إِنَّ ذَٰلِكُمْ كَانَ يُؤْذِي النَّبِيَّ فَيَسْتَحْيِي مِنْكُمْ ۖ وَاللَّهُ لَا يَسْتَحْيِي مِنَ الْحَقِّ ۚ وَإِذَا سَأَلْتُمُوهُنَّ مَتَاعًا فَاسْأَلُوهُنَّ مِنْ وَرَاءِ حِجَابٍ ۚ ذَٰلِكُمْ أَطْهَرُ لِقُلُوبِكُمْ وَقُلُوبِهِنَّ ۚ وَمَا كَانَ لَكُمْ أَنْ تُؤْذُوا رَسُولَ اللَّهِ وَلَا أَنْ تَنْكِحُوا أَزْوَاجَهُ مِنْ بَعْدِهِ أَبَدًا ۚ إِنَّ ذَٰلِكُمْ كَانَ عِنْدَ اللَّهِ عَظِيمًا 53 ٥٣

Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Betretet nicht die Wohnstätten des Propheten, es sei denn, es wird euch Erlaubnis zu einem Essen gegeben, ohne die Zeit seiner Zubereitung abzuwarten – doch wenn ihr eingeladen werdet, dann tretet ein, und wenn ihr gegessen habt, dann geht auseinander – und ohne es euch bei einer Unterhaltung gemütlich zu machen. Dies belästigt den Propheten, und er ist vor euch beschämt, aber ALLAH findet nichts Beschämendes an der Wahrheit. Und wenn ihr sie (die Ehefrauen des Gesandten) nach einem Verbrauchsgut fragt, dann fragt sie von hinter etwas Trennendem, dies ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen. Und es gebührt euch keineswegs, dass ihr ALLAHs Gesandten belästigt, auch nicht dass ihr seine Ehefrauen nach ihm jemals heiratet. Gewiss, dies ist bei ALLAH eine Ungeheuerlichkeit. (53)

Tafsir
Hier erklärt der Qur’ān die Beziehung zwischen den Muslimen und dem Hause des Propheten (vgl. Al-Baqara 2:104 ) einerseits und seinen Frauen, den Müttern der Gläubigen, andererseits, und zwar zu seinen Lebzeiten und nach seinem Tode. Er begegnete damit auch einem konkreten Zustand, in dem die Heuchler und andere mit verwerflichen Neigungen den Propheten zu belästigen suchten. In unserer Zeit ist es ebenso wichtig, die Regeln verfeinerter Sozialethik zu lehren wie zur Zeit des Propheten (a.s.s.). Was in diesem Vers gelehrt wird, kann auf folgende Weise zusammengefasst werden: Betritt nicht das Haus eines Freundes ohne dessen Einwilligung. Wenn du zum Essen eingeladen wirst, dann geh nicht zu früh; du bist zum Essen gebeten worden, nicht zum Warten auf das Essen. Sei pünktlich da, so dass du eintreten kannst, wenn du erwartet und hereingebeten wirst. Belästige nach dem Essen nicht den Gastgeber durch zu große Vertraulichkeit, besonders dann nicht, wenn es zwischen euch einen großen Abstand gibt. Verschwende keine Zeit mit Geschwätz und Getue, womit du deinen Gastgeber möglicherweise belästigst. Verstehe, was angemessenes Verhalten für dich ist; er ist vielleicht zu höflich, um dich zum Weggehen aufzufordern. All dies hat eine gesellschaftliche Tragweite. (ÜB) (vgl. dazu An-Nūr 24:27 ; ferner unten Al-Aḥzāb 33:55 ).

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