Sure Al-Aḥzāb (Die Gruppen — الأحزاب) (Ayah 61)

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33 Al-Aḥzāb(الأحزاب), Ayah 61

مَلْعُونِينَ ۖ أَيْنَمَا ثُقِفُوا أُخِذُوا وَقُتِّلُوا تَقْتِيلًا 61 ٦١

Sie werden verflucht sein. Überall, wo sie gefunden werden, werden sie ergriffen und gnadenlos getötet. (61)

Tafsir
Allāh spricht Sein Urteil gegen diese Übeltäter (vgl. oben Al-Aḥzāb 33:60 ), weil sie durch ihr Verhalten jeden Schutz durch das Gesetz verwirkt haben (vgl. Al-Baqara 2:191 ). Er hat nicht nur Seinen Fluch ausgesprochen, sondern befiehlt zugleich ihre Verfolgung und Hinrichtung, und zwar als angemessene Strafe für Verrat und Gewaltverbrechen - zum Schutz unschuldiger Bürger. Demnach gilt hier die Todesstrafe als legitimes göttliches Gesetz, das vollzogen werden muss und von keinem weltlichen Organ der Gesetzgebung (z.B. Parlament) verändert oder aufgehoben werden darf.Die Menschen befragen dich über die Stunde. Sprich: ”Das Wissen um sie ist allein bei Allāh“, und wie kannst du (das) wissen? Vielleicht ist die Stunde nahe. (Al-Aḥzāb 33:63 ) Wahrlich, Allāh hat die Ungläubigen verflucht und hat für sie ein flammendes Feuer bereitet (Al-Aḥzāb 33:64 ), worin sie auf ewig bleiben. Sie werden weder Beschützer noch Helfer finden. (Al-Aḥzāb 33:65 ) An dem Tage, da ihre Gesichter im Feuer gewendet werden, da werden sie sagen: ”Wehe uns! Wenn wir doch Allāh gehorcht hätten; und hätten wir (doch auch) dem Gesandten gehorcht!“

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