Die Wiederholung dieses Themas (vgl.
Sabaʾ 34:36 ⧉) soll besonders betonen, dass reichlicher oder knapper Unterhalt in diesem Leben mit Allāhs Weisheit verbunden ist. Denn dies gilt hier sogar für die Diener Allāhs, unter denen wir Arme, Reiche und Unterbemittelte finden. Selbst in der scheinbar ungleichen Verteilung der guten Dinge dieses Lebens liegt ein guter und barmherziger Paln, zu dem gehört, dass die Armen und Unterbemittelten im Dienst der Reichen stehen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, und die Reichen sind dazu verpflichtet, einen Anteil ihres Vermögens an die Armen abzugeben, weil dies ihnen zusteht. Diese Angelegenheit gehört zu den vielen Aspekten der innermenschlichen Beziehungen, um die soziale Bindung unter Menschen aufrechtzuerhalten. Dieser rechtliche Begriff des Qur’ān bedeutet, dass das, was die Reichen an Spenden (z.B. Zakāh) abgeben müssen, kein Akt der freien Gnade, sondern ein verbrieftes Recht der Armen, das Allāh ihnen vorschreibt (vgl. oben
Ar-Rūm 30:38 ⧉ und die Anmerkung dazu).Und am Tage, wo Er sie alle versammeln (und) dann zu den Engeln sprechen wird: ”Sind diese es, die euch dienten?“ (
Sabaʾ 34:40 ⧉) werden sie sagen: ”Preis (sei) Dir! Dich haben Wir zum Beschützer, nicht sie. Nein, sie dienten den Ǧinn; an sie haben die meisten von ihnen geglaubt.“ (
Sabaʾ 34:41 ⧉) ”So sollt ihr heute einander weder nützen noch schaden können.“ Und zu denen, die frevelten, werden Wir sprechen: ”Kostet die Strafe des Feuers, das ihr zu leugnen