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وَإِنِ امْرَأَةٌ خَافَتْ مِنْ بَعْلِهَا نُشُوزًا أَوْ إِعْرَاضًا فَلَا جُنَاحَ عَلَيْهِمَا أَنْ يُصْلِحَا بَيْنَهُمَا صُلْحًا ۚ وَالصُّلْحُ خَيْرٌ ۗ وَأُحْضِرَتِ الْأَنْفُسُ الشُّحَّ ۚ وَإِنْ تُحْسِنُوا وَتَتَّقُوا فَإِنَّ اللَّهَ كَانَ بِمَا تَعْمَلُونَ خَبِيرًا
Sollte eine Frau von ihrem Ehemann Auflehnung oder Vernachlässigung fürchten, dann ist es für beide keine Verfehlung, wenn sie sich durch eine Vereinbarung aussöhnen. Und die Aussöhnung ist besser. Doch die Seelen sind der Habsucht zugeneigt. Und wenn ihr gottgefällig Gutes tut und Taqwa gemäß handelt, so bleibt ALLAH immer dem gegenüber, was ihr tut, gewiß allkundig. (128)
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