Sure An-Nisāʾ (Die Frauen — النساء) (Ayah 128)

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4 An-Nisāʾ(النساء), Ayah 128

وَإِنِ امْرَأَةٌ خَافَتْ مِنْ بَعْلِهَا نُشُوزًا أَوْ إِعْرَاضًا فَلَا جُنَاحَ عَلَيْهِمَا أَنْ يُصْلِحَا بَيْنَهُمَا صُلْحًا ۚ وَالصُّلْحُ خَيْرٌ ۗ وَأُحْضِرَتِ الْأَنْفُسُ الشُّحَّ ۚ وَإِنْ تُحْسِنُوا وَتَتَّقُوا فَإِنَّ اللَّهَ كَانَ بِمَا تَعْمَلُونَ خَبِيرًا 128 ١٢٨

Sollte eine Frau von ihrem Ehemann Auflehnung oder Vernachlässigung fürchten, dann ist es für beide keine Verfehlung, wenn sie sich durch eine Vereinbarung aussöhnen. Und die Aussöhnung ist besser. Doch die Seelen sind der Habsucht zugeneigt. Und wenn ihr gottgefällig Gutes tut und Taqwa gemäß handelt, so bleibt ALLAH immer dem gegenüber, was ihr tut, gewiß allkundig. (128)

Tafsir
Zu diesem Vers vgl. den Titel: "Die Scheidung nach islamischem Recht", Islamische Bibliothek; ferner oben An-Nisāʾ 4:34 und die Anmerkung dazu.

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