Sure An-Nisāʾ (Die Frauen — النساء) (Ayah 15)

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4 An-Nisāʾ(النساء), Ayah 15

وَاللَّاتِي يَأْتِينَ الْفَاحِشَةَ مِنْ نِسَائِكُمْ فَاسْتَشْهِدُوا عَلَيْهِنَّ أَرْبَعَةً مِنْكُمْ ۖ فَإِنْ شَهِدُوا فَأَمْسِكُوهُنَّ فِي الْبُيُوتِ حَتَّىٰ يَتَوَفَّاهُنَّ الْمَوْتُ أَوْ يَجْعَلَ اللَّهُ لَهُنَّ سَبِيلًا 15 ١٥

Und diejenigen von euren Frauen, die das Abscheuliche betreiben, so bringt gegen sie vier Augenzeugen von euch. Und wenn diese ein Zeugnis abgelegt haben, dann sperrt sie (die Frauen) in den Häusern ein, bis sie sterben oder ALLAH ihnen einen Ausweg macht. (15)

Tafsir
"Hurerei" ist ein allgemeiner Begriff für unzüchtige Handlungsweisen aller Art. In unserer modernen Zeit fallen darunter z.B. Homosexualität, Striptease, pornographische Darstellungen, sexueller Missbrauch von Kindern, Telefonsex usw. Für die Begehung vom verbotenen Geschlechtsverkehr, wie z.B. Unzucht und Ehebruch sind andere Arten von Strafen vorgesehen. Die Strafe für eine Frau, die Hurerei begangen hat, ist der Hausarrest auf Lebenszeit, um die islamische Gesellschaft vor dem moralischen Verfall zu schützen. Für den Lebensunterhalt der Frau kommen ihre Familienangehörigen auf, die dazu verpflichtet sind oder der islamische Statt selbst, wenn diese nicht vorhanden sind. (vgl. dazu unten An-Nisāʾ 4:17 und An-Nūr 24: 2 3 4).

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