Sure An-Nisāʾ (Die Frauen — النساء) (Ayah 19)

Verwenden Sie das untenstehende Suchwerkzeug, um einen oder mehrere ausgewählte Ayahs aus einer bestimmten Sure anzuzeigen, zusammen mit der Übersetzung in Ihrer gewählten Sprache.




4 An-Nisāʾ(النساء), Ayah 19

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لَا يَحِلُّ لَكُمْ أَنْ تَرِثُوا النِّسَاءَ كَرْهًا ۖ وَلَا تَعْضُلُوهُنَّ لِتَذْهَبُوا بِبَعْضِ مَا آتَيْتُمُوهُنَّ إِلَّا أَنْ يَأْتِينَ بِفَاحِشَةٍ مُبَيِّنَةٍ ۚ وَعَاشِرُوهُنَّ بِالْمَعْرُوفِ ۚ فَإِنْ كَرِهْتُمُوهُنَّ فَعَسَىٰ أَنْ تَكْرَهُوا شَيْئًا وَيَجْعَلَ اللَّهُ فِيهِ خَيْرًا كَثِيرًا 19 ١٩

Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Für euch gilt nicht als halal, die Frauen durch Zwang zu beerben und ihnen (die Wiederheirat) zu verbieten, um ihnen einen Teil von dem wegzunehmen, was ihr ihnen habt zuteil werden lassen, es sei denn, sie begehen nachgewiesene unzüchtige Handlung. Und verkehrt mit ihnen nach dem Gebilligten! Und solltet ihr gegen sie Abneigung empfinden, dann kann es sein, daß ihr einer Sache gegenüber Abneigung empfindet, in die ALLAH jedoch viel Gutes für euch gelegt hat. (19)

Tafsir
In der vorislamischen Zeit war es Brauch, dass wenn einer starb, sein nächster Verwandter kam und seinen Mantel bzw. Gewandt über die Witwe warf und sie als sein Eigentum bzw. Beute betrachtete. Falls sie hübsch war, heiratete er sie, und wenn sie hässlich war, so hielt er sie fest bis zu ihrem Tod, um sie zu beerben, oder sie musste sich mit Geld loskaufen. Nach islamischem Recht steht es der Frau zu, nach dem Tod ihres Mannes frei zu wohnen, wo sie möchte und - nach Ablauf ihrer Wartefrist zu heiraten, wen sie will. Mit den Worten: "... und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allāh reiches Gut gelegt hat" macht Allāh (t) von der Ehe eine soziale Einrichtung. Ein Mann kam zum Zweiten Kalifen ‘Umar Ibn Al-Ḫaṭṭāb (r) und begehrte die Scheidung von seiner Frau mit der Begründung, er liebe sie nicht. ‘Umar sagte zu ihm: ”Wehe dir, werden die Familien nur auf Liebe gegründet! Und wo bleiben dann die sozialen Bindungen und Verpflichtungen?“ (vgl. dazu den Titel: "Die Scheidung nach islamischem Recht", Islamische Bibliothek).

Alternativ können Sie die nachstehende intelligente Suchfunktion verwenden