Sure Ghāfir (Der Vergeber — غافر) (Ayah 52)

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40 Ghāfir(غافر), Ayah 52

يَوْمَ لَا يَنْفَعُ الظَّالِمِينَ مَعْذِرَتُهُمْ ۖ وَلَهُمُ اللَّعْنَةُ وَلَهُمْ سُوءُ الدَّارِ 52 ٥٢

An dem Tag, wenn den Unrecht-Begehenden ihre Entschuldigung nicht nützt. Und für sie ist der Fluch bestimmt, und für sie ist das Schlimme der Wohnstätte bestimmt. (52)

Tafsir
Hier handelt es sich um ein festes Versprechen Allāhs an Seine Gesandten und mit ihnen die Gläubigen, dass ihnen der endgültige Sieg zuteil wird. Diese Verheißung hat Gültigkeit, sowohl im Diesseits als auch im Jenseits. Damit soll auch dem Propheten Muḥammad (a.s.s.) die Verheißung gegeben werden, dass Allāh (t) ihn ebenso schützen und leiten wird. Allāh (t) hat ihn nicht sich selbst überlassen, nachdem er ihn in Makka zum Propheten berufen hatte, sondern steht ihm bei und leitet ihn in jedem Augenblick. Der Tag des Jüngsten Gerichts wird hier als der Tag bezeichnet, an dem die Zeugen vortreten (vgl. Al-Baqara 2:133 ; Al-Anʿām 6:130 ; An-Nūr 24:24 ; Az-Zumar 39:69 ).

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