Sure Ash-Shūrā (Die Beratung — الشورى) (Ayah 37)

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42 Ash-Shūrā(الشورى), Ayah 37

وَالَّذِينَ يَجْتَنِبُونَ كَبَائِرَ الْإِثْمِ وَالْفَوَاحِشَ وَإِذَا مَا غَضِبُوا هُمْ يَغْفِرُونَ 37 ٣٧

auch für diejenigen, welche die schweren Verfehlungen und Verabscheuenswürdigkeiten meiden, und wenn sie erzürnen, verzeihen sie, (37)

Tafsir
Hier ist von Männern und Frauen die Rede, die versuchen, die Gebote Allāhs zu befolgen, und die schwersten Vergehen zu meiden. Unser Prophet Muḥammad, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Haltet euch fern von den sieben schweren Sünden." Seine Gefährten fragten ihn: "Und welche sind diese, o Gesandter Allāhs?" Er sagte: "Diese sind die Beigesellung Allāhs (mit anderen Göttern), die Zauberei, das Töten eines Menschen, dessen Leben Allāh geschützt hat - es sei denn gemäß dem Recht, das Verzehren von Zinsen, die Veruntreuung des Vermögens der Waisen, die Flucht während des Kampfes und die Verleumdung der ehrbaren züchtigen Frauen." (Bu, Mu) Zu den anderen Sünden und Verfehlungen gehören u.a.: Adoption, Alkoholkonsum, Bestechung, Betrug, Bildhauerei, Diebstahl, Falsches Zeugnis, Heuchelei, Hochmut, Homosexualität, Prostitution, Raub, Rauschmittelkonsum, Selbstmord, Spionieren, Tragen von Seide und Gold für Männer, Üble Nachrede, Ungüte gegen die Eltern, Unterdrückung der Schwachen, Unterlassung der Pilgerfahrt ohne Grund, Unterlassung des Fastens im Ramaḍān ohne Grund, Unterlassung des Gebets, Unzucht, Verletzung der Nachbarrechte, Vernachlässigung der Unterhaltspflicht, Verrat, Vertragsbruch, Verweigerung der Zakāh-Zahlung, Verzehren des Verbotenen, Zuhälterei. (vgl. Āl Imrān 3:134 , Āl Imrān 3:159 ).

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