Sure Ash-Shūrā (Die Beratung — الشورى) (Ayah 40)

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42 Ash-Shūrā(الشورى), Ayah 40

وَجَزَاءُ سَيِّئَةٍ سَيِّئَةٌ مِثْلُهَا ۖ فَمَنْ عَفَا وَأَصْلَحَ فَأَجْرُهُ عَلَى اللَّهِ ۚ إِنَّهُ لَا يُحِبُّ الظَّالِمِينَ 40 ٤٠

Und die Vergeltung für eine Schlechtigkeit ist eine ähnliche Schlechtigkeit. Und wer verziehen und sich versöhnt hat, so obliegt dessen Belohnung ALLAH. Gewiss, ER liebt nicht die Unrecht-Begehenden. (40)

Tafsir
Dieses Gebot wurde offenbart, um die Wirkung des groben Unrechts unter den rachsüchtigen Arabern zu beheben. Wenn Vergeltung unbedingt vorgenommen werden soll, so darf sie das Ausmaß des geschehenen Übels nicht überschreiten. D.h.: "Leben um Leben, Auge um Auge, Nase um Nase, Ohr um Ohr und Zahn um Zahn; und für Verwundungen gerechte Vergeltung" (vgl. Al-Māʾida 5:45 ). Die Vergebung jedoch gilt ebenfalls als Gebot und wird nach göttlichem Ermessen belohnt. Die ideale Vorgehensweise besteht nicht darin, den Durst nach Vergeltung zu stillen, sondern auf bessere Weise eine friedliche Versöhnung herbeizuführen. (vgl. Al-Baqara 2:190 ff.; Āl Imrān 3:186 ; Ar-Raʿd 13:22 ; Al-Muʾminūn 23:96 ; Fuṣṣilat 41: 34 35 und die Anmerkung dazu).

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