Sure Al-Ḥudschurāt (Die Gemächer — الحجرات) (Ayah 12)

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49 Al-Ḥudschurāt(الحجرات), Ayah 12

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا اجْتَنِبُوا كَثِيرًا مِنَ الظَّنِّ إِنَّ بَعْضَ الظَّنِّ إِثْمٌ ۖ وَلَا تَجَسَّسُوا وَلَا يَغْتَبْ بَعْضُكُمْ بَعْضًا ۚ أَيُحِبُّ أَحَدُكُمْ أَنْ يَأْكُلَ لَحْمَ أَخِيهِ مَيْتًا فَكَرِهْتُمُوهُ ۚ وَاتَّقُوا اللَّهَ ۚ إِنَّ اللَّهَ تَوَّابٌ رَحِيمٌ 12 ١٢

Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Meidet das Meiste vom Spekulieren! Gewiss, manches Spekulieren ist eine Verfehlung. Und spioniert nicht, und die einen von euch sollen keine Ghibah gegen die anderen begehen! Mag der eine von euch etwa vom Fleisch seines toten Bruders speisen? So habt ihr es verabscheut. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber! Gewiss, ALLAH ist reue-annehmend, allgnädig. (12)

Tafsir
Zum sechsten Mal seit Beginn dieser Sura werden die Gläubigen erneut angesprochen und dazu ermahnt, Argwohn zu vermeiden. In dieser Formulierung merken wir die Genauigkeit des Qur’ān, in dem erwähnt wird, dass nicht jeder, sondern "mancher" Argwohn eine Sünde ist. Denn Argwohn gehört zur Natur und Selbsterhaltungstrieb des Menschen; deshalb soll er nicht immer, sondern häufig zu vermeiden. Argwohn, Spionieren und üble Nachrede gehören zusammen als Faktor, der unvermeidlich die Brüderlichkeit unter den Gläubigen zerstört und das friedliche Zusammenleben unter ihnen beeinträchtigt. Demnach ist Spionieren, das im Kriegsfall gegen den Feind erlaubt ist, in der islamischen Gesellschaft kategorisch verboten. (vgl. dazu An-Nūr 24:19 ) Folgerichtig ist auch die "Beschattung" der Muslime und die "Baluschung" ihrer Telefongespräche durch den islamischen Geheimdienst verboten, weil sie (die Muslime) weder Feinde noch Verdächtige, sondern Hüter des Glaubens und Treuhand des Islam sind. Das Gebot in diesem Vers schließt auch den Briefschutz, den Hausfrieden, das Verbot des Detektivberufs, sowie jede Art von Nachforschung nach den Geheimnissen anderer Menschen ein. Dem Propheten (a.s.s.) wurde die Frage gestellt: ”Wie verhält man sich, wenn das, was man über die Mitmenschen sagt, zutrifft?“ Der Prophet antwortete: ”Wenn es zutrifft, ist es trotzdem eine vorgehaltene Beleidigung.“ Verstorbene stehen auch unter dem Schutz dieses Verses.

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