Sure Al-Māʾida (Die Tafel — المائدة) (Ayah 45)

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5 Al-Māʾida(المائدة), Ayah 45

وَكَتَبْنَا عَلَيْهِمْ فِيهَا أَنَّ النَّفْسَ بِالنَّفْسِ وَالْعَيْنَ بِالْعَيْنِ وَالْأَنْفَ بِالْأَنْفِ وَالْأُذُنَ بِالْأُذُنِ وَالسِّنَّ بِالسِّنِّ وَالْجُرُوحَ قِصَاصٌ ۚ فَمَنْ تَصَدَّقَ بِهِ فَهُوَ كَفَّارَةٌ لَهُ ۚ وَمَنْ لَمْ يَحْكُمْ بِمَا أَنْزَلَ اللَّهُ فَأُولَٰئِكَ هُمُ الظَّالِمُونَ 45 ٤٥

Und WIR haben ihnen darin geboten: "Leben um Leben, Auge um Auge, Nase um Nase, Ohr um Ohr, Zahn um Zahn und (sonstige) Verletzungen durch Qisas (zu vergelten). Und wer darauf verzichtet, wird dies eine Kaffara für ihn sein. Und wer nicht danach richtet, was ALLAH hinabgesandt hat, diese sind die wirklichen Unrecht-Begehenden. (45)

Tafsir
Diese strafrechtlichen Bestimmungen der Thora gelten entsprechend im islamischen Recht und werden in ihrem Kern verwendet, jedoch unter Vorbehalt, dass das Opfer einer verbrecherischen Tat dem Täter als Sühne für sich selbst vergeben kann. Dies entspricht der Vergebungslehre von Jesus und Muḥammad. Denn unser Prophet (a.s.s.) sagte: ”Wenn jemand einen anderen verletzt und dieser auf die Vergeltung verzichtet, werden ihm soviel von seinen Sünden getilgt, wie seine Vergebung ausmacht.“ (vgl. Al-Māʾida 5: 47 48; Ash-Shūrā 42: 40 41 42 43 und die Anmerkungen dazu).

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