Sure Al-Māʾida (Die Tafel — المائدة) (Ayah 97)

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5 Al-Māʾida(المائدة), Ayah 97

جَعَلَ اللَّهُ الْكَعْبَةَ الْبَيْتَ الْحَرَامَ قِيَامًا لِلنَّاسِ وَالشَّهْرَ الْحَرَامَ وَالْهَدْيَ وَالْقَلَائِدَ ۚ ذَٰلِكَ لِتَعْلَمُوا أَنَّ اللَّهَ يَعْلَمُ مَا فِي السَّمَاوَاتِ وَمَا فِي الْأَرْضِ وَأَنَّ اللَّهَ بِكُلِّ شَيْءٍ عَلِيمٌ 97 ٩٧

ALLAH machte die Ka’ba, Al-baitul-haram, als Hilfeleistung für die Menschen, ebenfalls den Haram-Monat, die Hady-Opfertiere und die mit Halsbändern gekennzeichneten Opfertiere. Dies damit ihr wisst, dass ALLAH alles kennt, was in den Himmeln und was auf Erden ist, und dass ALLAH über alles allwissend ist. (97)

Tafsir
Sowohl Pilgern als auch Nichtpilgern ist die Jagd aller Art in der Umgebung der Al-Ka‘ba verboten, das heißt im Gebiet von Makka und seiner Umgebung; denn dies ist ein Ort der Sicherheit sowohl für Menschen als auch für alle Lebewesen. Bei seinem Einzug in Makka bestätigte unser Prophet (a.s.s.) die Heiligkeit der Stadt (vgl. Al-Baqara 2:125 ff. und die Anmerkungen dazu). (Für die Bestimmungen der Pilgerfahrt vgl. den Titel: "Lexikon der Pilgerfahrt", Islamische Bibliothek).

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