Sure Al-Mudschādila (Die Streitende — المجادلة) (Ayah 13)

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58 Al-Mudschādila(المجادلة), Ayah 13

أَأَشْفَقْتُمْ أَنْ تُقَدِّمُوا بَيْنَ يَدَيْ نَجْوَاكُمْ صَدَقَاتٍ ۚ فَإِذْ لَمْ تَفْعَلُوا وَتَابَ اللَّهُ عَلَيْكُمْ فَأَقِيمُوا الصَّلَاةَ وَآتُوا الزَّكَاةَ وَأَطِيعُوا اللَّهَ وَرَسُولَهُ ۚ وَاللَّهُ خَبِيرٌ بِمَا تَعْمَلُونَ 13 ١٣

Scheut ihr euch etwa, vor eurer vertraulichen Unterredung Sadaqa zu geben?! Und wenn ihr es nicht macht - und ALLAH nahm bereits eure Reue an -, so verrichtet ordnungsgemäß das rituelle Gebet, entrichtet die Zakat und gehorcht ALLAH und Seinem Gesandten! Und ALLAH ist dessen allkundig, was ihr tut. (13)

Tafsir
Das Gebot im Vers Al-Mudschādila 58:12 (s. oben) galt nur für eine bestimmte Zeit, dann wurde es wieder aufgehoben. Es wurden andere Maßnahmen zur Regelung der privaten Unterredungen ergriffen. Dabei blieb aber der starke erzieherische Effekt, nicht nur an die eigene Person und die eigenen Probleme zu denken, sondern dem Propheten genug Zeit zu lassen für die allgemeinen Interessen und Probleme der muslimischen Gemeinschaft. Das gemeinsame Gebet, die Entrichtung der Zakāh und der Gehorsam gegenüber Allāh (t) und Seinen Gesandten sind wichtige Mittel zur Förderung des allgemeinen Wohles. (vgl. dazu den Titel: "Handbuch der Zakāh und der islamischen Wirtschaftslehre", Islamische Bibliothek).

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