Sure Al-Mudschādila (Die Streitende — المجادلة) (Ayah 4)

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58 Al-Mudschādila(المجادلة), Ayah 4

فَمَنْ لَمْ يَجِدْ فَصِيَامُ شَهْرَيْنِ مُتَتَابِعَيْنِ مِنْ قَبْلِ أَنْ يَتَمَاسَّا ۖ فَمَنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَإِطْعَامُ سِتِّينَ مِسْكِينًا ۚ ذَٰلِكَ لِتُؤْمِنُوا بِاللَّهِ وَرَسُولِهِ ۚ وَتِلْكَ حُدُودُ اللَّهِ ۗ وَلِلْكَافِرِينَ عَذَابٌ أَلِيمٌ 4 ٤

Also wer dieses nicht vermag, so fastet er zwei aufeinander folgende Monate lang, bevor beide sich intim berühren. Und wer es nicht kann, dann speist er sechzig Arme. Dies, damit ihr den Iman an ALLAH und Seinen Gesandten verinnerlicht. Und diese sind ALLAHs Richtlinien. Und für die Kafir ist eine qualvolle Peinigung bestimmt. (4)

Tafsir
Die Sühne besteht darin, einen Sklaven zu befreien, also entweder einen eigenen Sklaven freizulassen oder einen fremden Sklaven freizukaufen. Wenn dies nicht möglich ist, kann man zwei Monate hintereinander auf dieselbe Weise fasten wie im Ramaḍān. Wenn dies nicht möglich ist, kann man sechzig Arme mit je einer Mahlzeit oder dreißig Arme mit je zwei Mahlzeiten speisen. Sechzig Arme an einem Tag zu speisen ist gleichbedeutend mit der Speisung eines einzigen Armen sechzig Tage lang. Es muss sich um Arme handeln, zu deren Unterhalt der Mann nicht ohnehin schon verpflichtet ist. (vgl. dazu An-Nisāʾ 4:92 ).

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