Sure Al-Mudschādila (Die Streitende — المجادلة) (Ayah 9)

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58 Al-Mudschādila(المجادلة), Ayah 9

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا تَنَاجَيْتُمْ فَلَا تَتَنَاجَوْا بِالْإِثْمِ وَالْعُدْوَانِ وَمَعْصِيَتِ الرَّسُولِ وَتَنَاجَوْا بِالْبِرِّ وَالتَّقْوَىٰ ۖ وَاتَّقُوا اللَّهَ الَّذِي إِلَيْهِ تُحْشَرُونَ 9 ٩

Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Wenn ihr euch vertraulich unterhaltet, dann unterhaltet euch vertraulich nicht über das Verfehlen, das Übertreten und das Widersprechen des Gesandten! Und unterhaltet euch vertraulich (nur) über das gütige Handeln und die Taqwa! Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber, vor Dem ihr versammelt werdet. (9)

Tafsir
Mit diesen Worten wird ein weiterer Schritt in der Erziehung der Gläubigen, und zwar zusätzlich zu den Vorschriften der Sure Al-Ḥuǧurāt, vorgenommen. Heimliche Besprechungen sind nicht an sich verboten, sondern es hängt vom Charakter der Betreffenden, von den Begleitumständen und vom Inhalt dieser Besprechungen ab. Wenn Menschen heimliche Pläne schmieden, um einen Streit zu schlichten, die Rechte eines anderen zur Geltung zu bringen oder sich für eine gute Sache einzusetzen, ist dies eher empfehlenswert. Nach der Lehre unseres Propheten (a.s.s.) ist es jedoch unhöflich, wenn zwei Menschen in der Gegenwart eines dritten miteinander flüstern; denn dies könnte ihn verletzen. Dies bezieht sich auch darauf, dass zwei Menschen miteinander unnötigerweise in einer Sprache sprechen, die der dritte nicht versteht, vor allem, wenn sie dabei zu ihm hinüberblicken, so dass dieser das Gefühl bekommt, sie sprächen über ihn. (ÜB) (vgl. dazu Ibrāhīm 14:4 , Ibrāhīm 14:22 ).

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