Sure Al-Ḥaschr (Die Versammlung — الحشر) (Ayah 6)

Verwenden Sie das untenstehende Suchwerkzeug, um einen oder mehrere ausgewählte Ayahs aus einer bestimmten Sure anzuzeigen, zusammen mit der Übersetzung in Ihrer gewählten Sprache.




59 Al-Ḥaschr(الحشر), Ayah 6

وَمَا أَفَاءَ اللَّهُ عَلَىٰ رَسُولِهِ مِنْهُمْ فَمَا أَوْجَفْتُمْ عَلَيْهِ مِنْ خَيْلٍ وَلَا رِكَابٍ وَلَٰكِنَّ اللَّهَ يُسَلِّطُ رُسُلَهُ عَلَىٰ مَنْ يَشَاءُ ۚ وَاللَّهُ عَلَىٰ كُلِّ شَيْءٍ قَدِيرٌ 6 ٦

Und das, was ALLAH Seinem Gesandten von ihnen zur Beute machte, dafür habt ihr weder Pferde noch Reitkamele rennen lassen. Doch ALLAH lässt Seine Gesandten gegen diejenigen vorgehen, die ER will. Und ALLAH ist über alles allmächtig. (6)

Tafsir
Die Grundprinzipien für die Wirtschaftspolitik einer islamischen Gemeinschaft werden hier darlegt. Hier handelt es sich um das, was Allāh (t) dem Propheten vom Eigentum des Gegners kampflos gegeben hatte. Von hier bis Vers 10 (unten) wird erläutert, wie Ländereien und Besitz, der nach der Ausweisung der Banū An-Naḍīr dem islamischen Staat zufiel, zu verwalten sein sollte. Der Prophet (a.s.s.) durfte einen Teil behalten, von dem er immer wieder für die gemeinschaftlichen Interessen ausgab. Der Rest sollte wie weiter unten angegeben verteilt werden. Hierzu ist noch zu bemerken, dass weder der Prophet noch seine Verwandten von der Zakāh nehmen dürften. Dafür sollten sie von dem Fai’ einen Teil bekommen, da sie zuvor besonders unter der Verfolgung hatten leiden müssen. (vgl. dazu Al-Anfāl 8:41 ; ferner die einzelnen Bestimmungen im Titel: "Handbuch der Zakāh und der islamischen Wirtschaftslehre", Islamische Bibliothek).

Alternativ können Sie die nachstehende intelligente Suchfunktion verwenden