Sure Al-Anʿām (Das Vieh — الأنعام) (Ayah 146)

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6 Al-Anʿām(الأنعام), Ayah 146

وَعَلَى الَّذِينَ هَادُوا حَرَّمْنَا كُلَّ ذِي ظُفُرٍ ۖ وَمِنَ الْبَقَرِ وَالْغَنَمِ حَرَّمْنَا عَلَيْهِمْ شُحُومَهُمَا إِلَّا مَا حَمَلَتْ ظُهُورُهُمَا أَوِ الْحَوَايَا أَوْ مَا اخْتَلَطَ بِعَظْمٍ ۚ ذَٰلِكَ جَزَيْنَاهُمْ بِبَغْيِهِمْ ۖ وَإِنَّا لَصَادِقُونَ 146 ١٤٦

Und denjenigen, die Juden wurden, erklärten WIR für haram alle (Tiere), die Krallen haben. Auch von den Kühen und den Schafen erklärten WIR ihnen für haram das Fett, außer dem, was ihre Rücken und die Eingeweide tragen, und dem, was an den Knochen hängt. Dies haben WIR ihnen für ihre Übertretung vergolten. Und gewiss, WIR sind doch wahrhaftig. (146)

Tafsir
Dass den Kindern Israels gewisse Speisen ihres Ungehorsams wegen verboten wurden, wird im Qur’ān an drei Stellen erwähnt: Al-Baqara 2:93 , An-Nisāʾ 4:160 und in diesem Vers. Das den Juden verhängte Verbot, das für Muslime keine Gültigkeit hat, wird mit den Worten begründet: "Damit haben Wir ihnen ihre Auflehnung vergolten". Darunter verstehen die Gelehrten, dass Verbote im Laufe der Glaubensgeschichte nicht nur auf die Schädlichkeit des Verbotenen zurückzuführen ist (vgl. Āl Imrān 3:93 ; An-Nisāʾ 4:160 ; An-Naḥl 16: 118 119 und die Anmerkungen dazu).

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