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Und sollte eine von euren Ehepartnern zu den Kafir überlaufen und ihr übt Vergeltung, dann gebt denjenigen, deren Frauen gingen, Gleiches wie das, was sie ausgaben. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber, an Den ihr den Iman verinnerlicht. (11)
Tafsir
Da in der Regel ohnehin nicht zu erwarten ist, dass die Ungläubigen verlassene muslimische Ehemänner entschädigen, ist die muslimische Gemeinschaft selbst verpflichtet, dies zu tun. In der Tat gab es nur sechs solche Fälle von Apostasie zu Lebzeiten des Propheten (a.s.s.), die sich vor der Einnahme von Makka im Jahre 8 nach der Hiǧra ereignet hatten, und in jedem Falle wurde der muslimische Ehemann nach Anordnung des Propheten aus der gemeinsamen Kasse für seine Aufwendung entschädigt. (ÜB)
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