Sure At-Taghābun (Die gegenseitige Täuschung — التغابن) (Ayah 10)

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64 At-Taghābun(التغابن), Ayah 10

وَالَّذِينَ كَفَرُوا وَكَذَّبُوا بِآيَاتِنَا أُولَٰئِكَ أَصْحَابُ النَّارِ خَالِدِينَ فِيهَا ۖ وَبِئْسَ الْمَصِيرُ 10 ١٠

Und diejenigen, die Kufr betrieben und Unsere Ayat ableugneten, diese sind die Weggenossen des Feuers, ewig darin sind sie. Und erbärmlich ist das Werden. (10)

Tafsir
Nach dem Einschub von At-Taghābun 64:8 setzt Allāh (t) die Angabe in At-Taghābun 64:7 fort und beschreibt die Szene der Versammlung am Tage des "verlorenen Gewinns", nach dem diese Sura genannt ist. (vgl. dazu Hūd 11:103 ; Al-Kahf 18:104 ; Al-Wāqiʿa 56:50 ). In einem Ḥadīṯ erzählt der Prophet (a.s.s.) von einer Frau, die wegen einer Katze mit dem Höllenfeuer bestraft werden musste, weil sie sie eingesperrt hatte, bis sie verendete. Weder hatte sie ihr Nahrung gegeben, noch hatte sie sie freigelassen, damit sie ihre Nahrung selbst in den Gebüschen der Erde suchte. Außerdem hat der Prophet einmal seine Gefährten gefragt: ”Wisst ihr wer bankrott ist?“ Sie antworteten: ”Bankrott ist einer, der weder Dirham noch Dinār hat.“ Darauf sagte der Prophet: ”Nein, bankrott ist vielmehr derjenige, der am Tage des Jüngsten Gerichts mit Gebet, Zakāh und Fasten kommt, aber diesen geschlagen, jenem Unrecht getan und einen dritten um sein Geld gebracht hatte. Dann nimmt dieser von seinen guten Taten und jener ebenfalls bis sie zu Ende gehen, dann wird von ihren Missetaten ein Teil genommen und ihm zu Last gelegt, und dann wird er ins Höllenfeuer geworfen.“ (vgl. dazu Al-Furqān 25:70 ). (ÜB)

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