Sure At-Taḥrīm (Das Verbot — التحريم) (Ayah 10)

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66 At-Taḥrīm(التحريم), Ayah 10

ضَرَبَ اللَّهُ مَثَلًا لِلَّذِينَ كَفَرُوا امْرَأَتَ نُوحٍ وَامْرَأَتَ لُوطٍ ۖ كَانَتَا تَحْتَ عَبْدَيْنِ مِنْ عِبَادِنَا صَالِحَيْنِ فَخَانَتَاهُمَا فَلَمْ يُغْنِيَا عَنْهُمَا مِنَ اللَّهِ شَيْئًا وَقِيلَ ادْخُلَا النَّارَ مَعَ الدَّاخِلِينَ 10 ١٠

ALLAH prägte ein Gleichnis für diejenigen, die Kufr betrieben haben, die Ehefrau von Nuh und die Ehefrau von Lut. Beide waren bei zwei Dienern von Unseren Dienern, die gottgefällig Guttuende waren, dann begingen beide (Frauen) Verrat gegen sie, dann nutzten beide ihnen (ihren Ehefrauen) nichts vor ALLAH. Und es wurde gesagt: "Tretet ins Feuer mit den Eintretenden ein!" (10)

Tafsir
Nachdem Allāh (t) im Qur’ān über die Frauen des Propheten (a.s.s.) und von Warnung an die Männer, dass sie sich selbst und die Ihren vor dem Höllenfeuer retten sollen, gesprochen hat, gibt Er hier das Beispiel von zwei Frauen, die durch ihre Bindung zu zwei Propheten nicht von der Strafe des Höllenfeuers verschont geblieben sind. Denn vor Allāh (t) gilt die persönliche Verantwortlichkeit, und keine Seele kann die Verdienste einer anderen beanspruchen. Selbst die Frauen des Propheten können das gleiche Schicksal erleiden, wenn sie sich nicht zu ihrem eigenen Heil beitragen. (vgl. Al-Aʿrāf 7:83 ; Hūd 11: 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48, 80-81; Al-Ḥidschr 15: 67 68 69 70 71 72; Ash-Shuʿarāʾ 26: 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175; An-Naml 27: 54 55 56 57 58 und die Anmerkung dazu).

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