Sure Al-Dschinn (Die Dschinn — الجن) (Ayah 18)

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72 Al-Dschinn(الجن), Ayah 18

وَأَنَّ الْمَسَاجِدَ لِلَّهِ فَلَا تَدْعُوا مَعَ اللَّهِ أَحَدًا 18 ١٨

"Und gewiss, alle Moscheen sind für ALLAH. So richtet keine Bittgebete an irgendeinen neben ALLAH!" (18)

Tafsir
Die Moscheen sind die Häuser Allāhs. Es gehört nicht zu den Grundsätzen des Glaubens im Islam, dass die Einheit des Schöpfers gerade in Seinen Häusern ein Widerspruch durch die Anrufung anderer Götter bzw. anderer Mächte hat. Die Muslime sollen darauf achten, dass der Vorbeter (arab.: Imām) weder die Ǧinn, noch die Engel noch die Heiligen außer Allāh oder neben Ihn zur Hilfe und Beistand anruft. Wenn man davon ausgeht, dass - nach dem Spruch des Propheten (a.s.s.) - die ganze Erde als Moschee gilt, so bedeutet dieser Vers, dass nirgends auf der Erde Götzendienst begangen werden darf.

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