Sure At-Tawba (Die Reue — التوبة) (Ayah 103)

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9 At-Tawba(التوبة), Ayah 103

خُذْ مِنْ أَمْوَالِهِمْ صَدَقَةً تُطَهِّرُهُمْ وَتُزَكِّيهِمْ بِهَا وَصَلِّ عَلَيْهِمْ ۖ إِنَّ صَلَاتَكَ سَكَنٌ لَهُمْ ۗ وَاللَّهُ سَمِيعٌ عَلِيمٌ 103 ١٠٣

Nimm von ihrem Vermögen eine Sadaqa, mit der du sie reinigst und (ihre Belohnung) vermehrst, und sprich für sie Bittgebete, denn dein Bittgebet ist eine Beruhigung für sie. Und ALLAH ist allhörend, allwissend. (103)

Tafsir
Der Vers ist ein Ausdruck der Barmherzigkeit Allāhs: Der Prophet (a.s.s.) wird hier mit dem Imperativ "Nimm" angesprochen, um von der oben in At-Tawba 9:102 erwähnten Kategorie die Pflichtabgabe "Zakāh" nehmen und für sie beten zu dürfen; damit werden sie mit ihrem schlechten Gewissen nach ihrer Reue nicht mehr belastet sein. Mit dieser qur’ānischen Vorschrift werden später die zuständigen Ämter eines islamischen Staates berechtigt sein, die Zakāh von denjenigen einzunehmen, deren Reue erkennbar aufrichtig geworden ist.

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