Sure At-Tawba (Die Reue — التوبة) (Ayah 18)

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9 At-Tawba(التوبة), Ayah 18

إِنَّمَا يَعْمُرُ مَسَاجِدَ اللَّهِ مَنْ آمَنَ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ وَأَقَامَ الصَّلَاةَ وَآتَى الزَّكَاةَ وَلَمْ يَخْشَ إِلَّا اللَّهَ ۖ فَعَسَىٰ أُولَٰئِكَ أَنْ يَكُونُوا مِنَ الْمُهْتَدِينَ 18 ١٨

Ausschließlich sucht die Moscheen ALLAHs zum Gottesdienst derjenige auf, der den Iman an ALLAH und an den Jüngsten Tag verinnerlicht, das Gebet ordnungsgemäß verrichtet, die Zakat entrichtet und keinen außer ALLAH fürchtet. Diese mögen unter den Rechtgeleiteten sein. (18)

Tafsir
Hier wird lediglich bemerkt, dass die Götzendiener kein Recht auf die Erhaltung der Moscheen Allāhs haben, insbesondere der heiligen Moschee in Makka, deren Erhaltung sie vor dem Islam unternommen haben (vgl. unten At-Tawba 9:19 ; At-Tawba 9:28 , sowie den Titel: "Zamzam, Geschichte eines Brunnens", Islamische Bibliothek). Darin gibt es kein Verbot zum Betreten der Moscheen überhaupt; denn unser Prophet (a.s.s.) unterbrachte eine Abordnung der heidnischen Banū Ṯaqīf in der Moschee von Al-Madīna. Dies fand im Jahre 9 n.H. - also nach der Offenbarung dieses Verses. Beachte die Unreinheit der Götzendiener im Zusammenhang zum heiligen Bezirk von Makka im Vers At-Tawba 9:28 (zu Zakāh vgl. Al-Baqara 2:43 und die Anmerkung dazu).

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