Sure At-Tawba (Die Reue — التوبة) (Ayah 7)

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9 At-Tawba(التوبة), Ayah 7

كَيْفَ يَكُونُ لِلْمُشْرِكِينَ عَهْدٌ عِنْدَ اللَّهِ وَعِنْدَ رَسُولِهِ إِلَّا الَّذِينَ عَاهَدْتُمْ عِنْدَ الْمَسْجِدِ الْحَرَامِ ۖ فَمَا اسْتَقَامُوا لَكُمْ فَاسْتَقِيمُوا لَهُمْ ۚ إِنَّ اللَّهَ يُحِبُّ الْمُتَّقِينَ 7 ٧

Weshalb sollten die Muschrik über einen (Schutz-)Vertrag bei ALLAH und bei Seinem Gesandten verfügen?! Ausgenommen sind diejenigen, mit denen ihr einen Vertrag bei Almasdschidil-haram abgeschlossen habt - so lange sie euch gegenüber vertragstreu sind, so seid ihnen gegenüber vertragstreu! Gewiss, ALLAH liebt die Muttaqi. (7)

Tafsir
Es ist eine logische Folge, dass jene, die an Allāh (t) und Seinen Gesandten nicht glauben, keine Vertragspartner sein dürfen. Die Stämme, die ihre Verpflichtungen einhielten, waren die Banū Ḥamza und die Banū Kināna, die bei der heiligen Moschee ein Abkommen mit den Muslimen getroffen hatten und gewissenhaft daran festhielten. Sie sollten vollen Nutzen aus ihrer Vertragstreue ziehen können, auch wenn sich die mit ihnen verwandten Stämme verräterisch verhalten hatten (vgl. oben At-Tawba 9:4 ). Der im Vers erwähnte Vertrag wurde im Jahre 6 n.H. geschlossenen. Es handelt sich um das sog. Abkommen von Al-Ḥudaibiyya zwischen dem Propheten (a.s.s.) und den heidnischen Banū Quraiš.

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