Sure Al-Lail (Die Nacht — الليل) (Ayah 19)

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92 Al-Lail(الليل), Ayah 19

وَمَا لِأَحَدٍ عِنْدَهُ مِنْ نِعْمَةٍ تُجْزَىٰ 19 ١٩

Und niemand hat bei ihm eine Wohltat, die zu vergelten ist, (19)

Tafsir
Mit diesem schönen Versblock endet diese lehrreiche Sura. Was der Mensch von seinem Vermögen u.a. an die Armen abgibt, um sich zu reinigen nennt man im Islam "Zakāh" (Reinigung). (vgl. dazu den Titel: "Handbuch der Zakāh und der islamischen Wirtschaftslehre", Islamische Bibliothek). Dieser Teil aus dem Vermögen des Menschen gehört den Armen als verbrieftes Recht des Erhabenen Schöpfers und stellt keinen Akt der persönlichen Gnade dar. Deshalb darf der Gebende nicht eine Gegenleistung - auch nicht einmal den Dank dafür - vom Menschen als Anerkennung seiner Tat erwarten, sondern in Erwartung des Wohlwollens Allāhs, mit dessen Belohnung er bestimmt voll zufrieden sein wird.

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