Bei einigen Menschen gewährt Allāh (t) reichlich die Mittel zum Unterhalt, bei anderen legt Er strenge Maßstäbe an. Niemand kann Rechenschaft von Ihm fordern; denn Sein Wille ist der Maßstab alles Guten. Er gewährt die Mittel zum Unterhalt Seinem allumfassenden Plan entsprechend, ohne Rücksicht auf die Verdienste der betreffenden Wesen, deshalb bedeutet materielles Wohlergeben in dieser Welt nicht unbedingt Allāhs Gunst. Ebenso verhält es sich mit der Einschränkung dieser Mittel, so dass Mangel nicht unbedingt ein Zeichen für den Zorn Allāhs ist. Die heidnischen Makkaner wie auch andere unwissende Menschen in dieser Welt schätzen den Wert eines Menschen nach seinem Vermögen ein, statt nach seinem Glauben und seinem rechtschaffenen Handeln. In diesem Vers werden sie vor diesem Irrtum gewarnt (ÜB) (vgl.
At-Tawba 9:38 ⧉;
Al-Isrāʾ 17: 29⧉ 30⧉;
Al-ʿAnkabūt 29: 61⧉ 62⧉ 63⧉;
Al-Fadschr 89:16 ⧉ und die Anmerkung dazu).