Diese Versicherung des Qur’ān gilt sowohl für die Zeit der Offenbarung als auch uneingeschränkt für jede andere Zeit. Es wird immer heißen, dass Allāhs Verheißung unvermeidlich eintreffen wird; so gibt es keinen Grund, sie zu beschleunigen. Manchen Überlieferungen zufolge ging es damals bei der Entscheidung um die Auswanderung des Propheten (a.s.s.) von Makka nach Al-Madīna; denn kurz nach dieser Offenbarung wurde ihm die Möglichkeit dazu gegeben (vgl.
Al-Anʿām 6: 57⧉ 58⧉;
Al-Anfāl 8:32 ⧉;
Yūnus 10: 50⧉ 51⧉ 52⧉;
An-Naḥl 16: 33⧉ 34⧉;
Al-Anbiyāʾ 21: 36⧉ 37⧉ und die Anmerkung dazu).