Diese Verse wurden offenbart, als die siebenjährige Hungersnot vorüber war (vgl. oben
An-Naḥl 16: 112⧉ 113⧉ und die Anmerkung dazu). Wer nunmehr an Allāh (t) glaubt, der soll die Gebote achten und essen, was erlaubt ist. Diese Verse sind fast identisch mit den Speisevorschriften in der2. Sura. Die Gläubigen dürfen nicht nach Lust und Laune verbieten und erlauben; denn niemand außer Allāh (t) hat dieses Recht (vgl. zu diesem Thema den Titel: "Der Muslim lebt nicht vom Brot allein", Islamische Bibliothek; ferner
Al-Baqara 2: 169⧉ 170⧉ 171⧉ 172⧉ 173⧉;
Al-Māʾida 5: 4⧉ 5⧉;
Al-Anʿām 6:121 ⧉,
Al-Anʿām 6: 138⧉ 139⧉ 140⧉ 141⧉ 142⧉ 143⧉ 144⧉ 145⧉ 146⧉ und die Anmerkung dazu).