Wie Allāh (t) viele Schöpfungsarten mit Vorzüglichkeiten begünstigt (vgl. z.B.
Ar-Raʿd 13:4 ⧉), so begünstigt Er auch manche Menschen mit Gaben und Begabungen, damit die Menschen aus der Isolation geholt werden und ständig auf einander angewiesen bleiben. Die Unterbemittelten stehen im Dienst der "Begünstigten". Die Reichen sind dann mit der Abgabe der Zakāh zugunsten der Armen verpflichtet. Sowohl Reichtum als auch die Beschränkung der Versorgung könnten von Allāh (t) eine Prüfung sein. Mit dem Satz "... die sie von Rechts wegen besitzen" sind die Sklaven gemeint, denen der Islam gewisse Schutzmöglichkeiten einräumt. Unser Prophet (a.s.s.) bezeichnet die Sklaven als "Brüder". Sie dürfen nicht über ihre Kraft hinaus belastet werden (vgl.
An-Nisāʾ 4:3 ⧉,
An-Nisāʾ 4:36 ⧉,
Al-Isrāʾ 17: 20⧉ 21⧉, die Anmerkung dazu und den Titel: "Handbuch der Zakāh und der islamischen Wirtschaftslehre", Islamische Bibliothek).