Der Qur’ān geht noch einmal auf die Dringlichkeit der Einhaltung von Verträgen ein (vgl.
Al-Māʾida 5:1 ⧉,
Al-Māʾida 5:8 ⧉) und auf das Verbot, dadurch andere zu täuschen und zu betrügen. Oben in
An-Naḥl 16:92 ⧉ wurden die Motive für falsche Verträge aufgeführt. Hier ist die Rede von ihren Folgen. Eide und Verträge zu brechen wird als Vergehen gegenüber Allāh (t) sein; und jedes Versprechen ist gleichbedeutend mit einem Versprechen gegenüber Allāh (t). Hierzu ist noch zu bemerken, dass ein Nicht-Muslim, der von einem Muslim durch einen falschen Eid betrogen wird, kein Vertrauen zu dessen Religion haben kann.